Widerrufsbelehrung

Für den Onlinehandel gelten europaweit einheitliche Regelungen, die auf die Umsetzung der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie zurückzuführen sind.
 
Die Widerrufsfrist beträgt in ganz Europa einheitlich 14 Tage. Dazu gibt es eine europaweit gleichlautende Musterwiderrufsbelehrung. Bei fehlender oder falscher Widerrufsbelehrung erlischt das Widerrufsrecht nun spätestens 12 Monate nach Ablauf der eigentlichen Widerrufsfrist.
 
Zur Ausübung des Widerrufs muss sich der Käufer ausdrücklich gegenüber dem Verkäufer erklären. Er kann hierfür das vom Händler bereitzustellende Widerrufsformular verwenden. Eine kommentarlose Rücksendung der Ware genügt nicht mehr.
 

Um den betroffenen Unternehmen die ordnungsgemäße Erfüllung ihrer Belehrungspflichten zu erleichtern, hat der Gesetzgeber als Anlagen zu den entsprechenden Vorschriften des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) gesetzliche Muster für die Widerrufsbelehrung eingeführt.

Durch das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung vom 20. September 2013 (BGBl. I 2013, S. 3642-3670) sind die bisherigen Muster für die Widerrufs- und die Rückgabebelehrung mit Wirkung zum 13. Juni 2014 durch das „Muster für die Widerrufsbelehrung bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen“ (Anlage 1 – zu Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 2 EGBGB) und das „Muster für die Widerrufsbelehrung bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen“ (Anlage 3 – zu Artikel 246b § 2 Absatz 3 EGBGB) ersetzt worden.