Widerrufsbelehrung
Um den betroffenen Unternehmen die ordnungsgemäße Erfüllung ihrer Belehrungspflichten zu erleichtern, hat der Gesetzgeber als Anlagen zu den entsprechenden Vorschriften des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) gesetzliche Muster für die Widerrufsbelehrung eingeführt.
Durch das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung vom 20. September 2013 (BGBl. I 2013, S. 3642-3670) sind die bisherigen Muster für die Widerrufs- und die Rückgabebelehrung mit Wirkung zum 13. Juni 2014 durch das „Muster für die Widerrufsbelehrung bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen“ (Anlage 1 – zu Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 2 EGBGB) und das „Muster für die Widerrufsbelehrung bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen“ (Anlage 3 – zu Artikel 246b § 2 Absatz 3 EGBGB) ersetzt worden.